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Dein Saisonjob ist nicht in deinem Heimatland? Hier gebe ich dir ein paar Tipps mit, die du beachten solltest. Von Einreisebestimmungen über Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bis hin zum Visum.


✅ Wenn du aus der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein kommst:


Gute Nachrichten! Du brauchst weder Visum noch Arbeitserlaubnis, wenn du in einem anderen EU-Land arbeiten möchtest.

Was du benötigst:

  • gültigen Ausweis oder Reisepass

  • Arbeitsvertrag oder Jobzusage

  • Krankenversicherung


💡 In manchen Ländern musst du dich ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer beim Meldeamt registrieren – meist ab drei Monaten.


Also: Koffer packen, anreisen, anmelden und los geht es mit deinem Saisonjob!


🌍 Wenn du aus einem Drittstaat kommst (also nicht Europäische Union, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein):


Dann gibt es ein paar Dinge mehr zu beachten, aber kein Grund zur Panik. So läuft’s ab:


1️⃣ Was ist überhaupt Saisonarbeit?

Saisonjobs sind zeitlich befristete Tätigkeiten – oft in diesen Bereichen:

  • Hotel & Gastro

  • Sport & Freizeit

  • Verkauf & Verleih

  • Taxi & Transport

  • Haus & Handwerk


2️⃣ Erst Job sichern, dann loslegen!

Bevor du ein Visum beantragen kannst, brauchst du einen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage von einem Arbeitgeber im EU-Land deiner Wahl. 📝


3️⃣ Visum beantragen – vor der Einreise

Das machst du bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes (Land, in dem du als Saisonkraft arbeitest) in deinem Heimatland.

Dafür brauchst du:

  • gültigen Reisepass

  • Arbeitsvertrag oder -zusage

  • Nachweis über eine Unterkunft (wird in der Regel durch den Arbeitgeber gestellt)

  • Krankenversicherungsnachweis

  • eventuell einen Nachweis, dass du wieder zurückreist (zum Beispiel Rückflugticket)


Wichtig: Plane genug Zeit ein – die Bearbeitung kann bis zu sechs Wochen dauern! 🕐


4️⃣ Was übernimmt dein Arbeitgeber?

In vielen Ländern meldet dein Arbeitgeber dich bei Behörden wie dem Arbeitsamt, der Steuerbehörde und der Sozialversicherung an.
👉Frage trotzdem vorab nach, ob er das wirklich übernimmt!


5️⃣ Wie lange darfst du bleiben?

Das Visum und die Arbeitserlaubnis gilt meist für 90 bis 270 Tage im Jahr. Das ist bei jedem Land unterschiedlich. 

Hier eine kleine Übersicht:

Deutschland: maximal 6 Monate

Schweiz: maximal 4 Monate

Italien: maximal 9 Monate

Österreich: maximal 6 Monate, Verlängerung auf  9 Monate kann beantragt werden
Während dieser Zeit bist du an genau diesen Job gebunden – Jobwechsel sind nicht erlaubt.


6️⃣ Was passiert nach der Ankunft?

Meist musst du dich innerhalb weniger Tage beim Meldeamt des Ziellandes anmelden, manchmal auch deine Aufenthaltserlaubnis abholen.


7️⃣ Und danach?

Wenn dein Saisonjob vorbei ist, musst du zurück in dein Herkunftsland reisen.
Eine Verlängerung oder Umwandlung in einen Daueraufenthalt ist normalerweise nicht möglich.


📌 Auch noch wichtig: Die Regeln können je nach Land unterschiedlich sein.


👉Schaue also unbedingt noch mal auf den offiziellen Websites deines Ziellandes nach oder frage in dessen Botschaft nach. Dort findest du die aktuellen Infos!


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© WinterSummerJobs by AI

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