Brauchst du eine neue Krankenversicherung? Diese Frage solltest du dir unbedingt bei jedem Auslandsaufenthalt stellen! Hier kommt eine kurze Übersicht, worum du dich in welchem Land kümmern musst.
Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
Mit A1-Bescheinigung ✅
Wenn du aus der Europäischen Union, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz kommst und in selbigen Ländern arbeiten möchtest, gibt es eine ganz einfache Lösung: die A1-Bescheinigung.
Damit bleibst du in deinem Heimatland versichert und der Versicherungsstatus des Ziellandes – das Land, in dem du deinen Saisonjob absolvierst – entfällt. Die A1-Bescheinigung bekommst du bei der Versicherung in deiner Heimat und sie gilt für bis zu 24 Monate.
Eine Ausnahme ist die Schweiz. Dort musst du mit den Behörden eine Extra-Vereinbarung treffen.
Ohne A1 🚫
Dann wirst du in deinem Zielland sozialversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber meldet dich bei allen notwendigen Versicherungen (inklusive Krankenversicherung) an. Der Beitrag wird direkt von deinem Lohn abgezogen.
Eine Ausnahme ist auch hier wieder die Schweiz. Dort musst du in der Regel die Krankenversicherung selbst abschließen. Das ist in der Schweiz Pflicht, jedoch nicht Aufgabe des Arbeitgebers. Es gibt aber Unternehmen, welche das freiwillig für dich erledigen.
Saisonarbeiter aus Drittstaaten 🌎
Wenn du aus Drittstaaten kommst und innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz arbeiten möchtest, gelten folgende Bestimmungen:
Deutschland, Österreich, Italien und die Schweiz
Du wirst im jeweiligen Land sozialversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber meldet dich bei allen notwendigen Versicherungen (inklusive Krankenversicherung in Deutschland und Österreich) an. Der Beitrag wird direkt von deinem Lohn abgezogen.
Besonderheiten in Deutschland
📌 Ausnahme bei kurzfristigen Saisonjobs. Voraussetzungen dafür sind:
maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate
Verdienst unter 520 €
Dann gilt:
Keine Sozialversicherungspflicht
Aber: Du musst dich um eine private Krankenversicherung kümmern.
Der Arbeitgeber übernimmt die Unfallversicherung. Diese Ausnahme gilt für Personen aus Drittstaaten nur, wenn das Arbeitsamt zustimmt und ein entsprechendes Visum vorliegt.
Besonderheiten in der Schweiz
Die Krankenversicherung musst du in der Regel selbst abschließen, da der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist. Einige Unternehmen erledigen das jedoch freiwillig für dich.
Besonderheiten in Italien
Die Krankenversicherung ist grundsätzlich kostenlos, aber du musst dich in manchen Regionen selbst vor Ort bei der lokalen Gesundheitsbehörde anmelden, damit du medizinische Leistungen nutzen kannst.
⚠️ Wichtig:
Informiere dich unbedingt selbst noch mal genauer darüber, was du in welchem Land konkret benötigst. Das kannst du im Internet oder bei den Botschaften des Ziellandes in deiner Heimat machen. Außerdem solltest du mit deinem Arbeitgeber vorher abklären, was er für dich übernimmt und was nicht.
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© WinterSummerJobs by AI

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